Herzlich Willkommen im Freizeitheim Schapbachhof in Schönau am Königssee
Schapbachhof
Schapbachhof Unser Angebot für Sie. Preise Im Berchtesgadener Land gibt es tolle Freizeitmöglichkeiten. Kontakt
 
Schapbachhof
 
Außenanlage
 
Team
 
Anfahrt und Lage
 
Haus- und Zimmerordnung
 
ABG Schulen/Gruppen
 
AGB Einzelpersonen/Familien

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schul- und Freizeitheim Schapbachhof
für Schulen und Gruppen:

1. Reservierung
1.1 Die Schulen oder Gruppen können ihren Aufenthalt persönlich, per Fax, per Post, per E-Mail reservieren.
1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Datum der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, Verpflegungswunsch.
Lehrer und Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf Einzelzimmer!! Sie werden in der Regel in 2-Bettzimmer bzw. in 3-Bettzimmer untergebracht. Einzelzimmer sind nur möglich, wenn es die Belegungssituation zulässt und nur mit Absprache der Heimleitung.
1.3 Die Reservierung wird mit der schriftlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.

2. Zahlung
2.1 70% des Gesamtbetrages sind 4 Wochen vor dem Aufenthalt zu zahlen! Der Restbetrag ist bei der Abreise zu bezahlen. Zusätzliche hinzukommende Leistungen werden bei der Endrechnung einzeln aufgeführt und mit verrechnet.
2.2 Die Zahlungen müssen alle an das Schul- und Freizeitheim Schapbachhof erfolgen.

3. Absagen
3.1 Absagen müssen schriftlich erfolgen und dies mindestens 8 Wochen vor dem Anreisetermin. Wird dieser Termin nicht eingehalten verweisen wie auf Punkt 4 „Ausfallzahlung“.
3.2 Eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens 6 Wochen vor den geplanten Anreisetag erfolgen.
3.3 Der Schapbachhof ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor den Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Der Schapbachhof ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und Ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zurück zu erstatten. Die betroffenen Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.

4. Ausfallzahlung
4.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten Gästen und der wirklich angereisten Gästen eine Minderung von 10% eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen , wird durch den Schapbachhof je Person und Tag eine Entschädigung von 80% aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn , der Gast weist nach, das ein geringer oder kein Schaden für den Schapbachhof entstanden ist.
4.2 Auf eine Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.

5. Haftung
5.1 Gäste die Schäden an Gebäude und Inventar verursacht haben, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen! (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen)
5.2 Eine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nicht übernommen werden.
5.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt), Fahrräder, Ski usw. die sich auf dem Gelände des Schapbachhofes befinden, kann nicht gehaftet werden.

Freizeitheim Schapbachhof, Schapbachstr. 31-39, D - 83471 Schönau am Königssee, Tel. +49 (0) 8652 61423, info@freizeitheim-schapbachhof.de