1. Reservierungen
1.1 Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail reservieren.
1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswunsch.
1.3 Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. einer schriftlichen Buchungsbestätigung für beide Seiten verbindlich.
1.4 Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
2. Zahlung
Eine Vorauszahlung kann eingefordert werden. In der Regel wird aber am Vorabend des Abreisetages genau abgerechnet und gezahlt. Zahlungen werden nur direkt an den Schapbachhof gezahlt!
3. Absagen
3.1 Absagen müssen schriftlich erfolgen und dies mindestens 8 Wochen vor dem Anreisetag. Wird dieser Termin nicht eingehalten verweisen wir auf Punkt 4 „Ausfallzahlung“.
3.2 Der Schapbachhof ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor den Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. der schriftlichen Buchungsbestätigung zurückzutreten. Der Schapbachhof ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zurück zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
4. Ausfallzahlung
4.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung von 10% eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch den Schapbachhof je Person und Tag eine Entschädigung von 80% aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, das ein geringer oder kein Schaden entstanden ist.
4.2 Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
5.Haftung
5.1 Gäste die Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
5.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nicht übernommen werden.
5.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt), Fahrräder, Ski usw. die sich auf dem Gelände des Schapbachhofes befinden, kann nicht gehaftet werden.
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